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   BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81   

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https://dejure.org/1982,10703
BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81 (https://dejure.org/1982,10703)
BSG, Entscheidung vom 07.09.1982 - 1 RJ 102/81 (https://dejure.org/1982,10703)
BSG, Entscheidung vom 07. September 1982 - 1 RJ 102/81 (https://dejure.org/1982,10703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsausbildung; Facharbeiter; Kraftfahrer; Leitberuf; Berufstätigkeit ohne Berufsausbildung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81
    Deshalb ist dann, wenn ein Versicherter die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat, dieser doch sein "bisheriger Beruf", wenn er ihn zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (vgl zu alledem mit weiteren Nachweisen BSGE 41, 129 = SOZR 2200 ;. EUR 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243 SozR 2200 5 1246 Nr. 16; der erkennende Senat in SozR 2200 159).

    zunächst der Tarifvertrag festzustellen sein! der an die fragliche Beschäftigung tatsächlich angewendet worden iSt; nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nehmen die Tarifpartner, dh die unmittelbar am Arbeitsleben beteiligten Bevölkerungskreise durch die Tarifverträge eine relativ zuverlässige Bewertung vonnBeruf5tätigkeiten vor, die den Anforderungen des vom BSG entwickelten Mehrstufenschemas entspricht (vgl etwa BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 s 1246 Nr. 11; SozR 2200 S 1245 Nr. 29).

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81
    Deshalb ist dann, wenn ein Versicherter die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen hat, dieser doch sein "bisheriger Beruf", wenn er ihn zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat (vgl zu alledem mit weiteren Nachweisen BSGE 41, 129 = SOZR 2200 ;. EUR 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243 SozR 2200 5 1246 Nr. 16; der erkennende Senat in SozR 2200 159).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81
    mit dem Leitberuf des Facharbeiters zuzuordnen ist - und nicht zumutbar im Sinne des 5 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO auf die Tätigkeit eines Hilfsafbeiters verwiesen werden kann -(vgl zB mit weiteren Nachweisen BSG in SozR 2200 5 1246 Nr. 41; BSGE 49, 54, 55 = SOZR 2200 5 1245 Nr. 51 und BSG aaO Nr. 55), ist für Fälle der vorliegenden Art differenziert zu beantworten.
  • BSG, 22.09.1977 - 5 RJ 96/76
    Auszug aus BSG, 07.09.1982 - 1 RJ 102/81
    Läßt sich dies nach der tatsächlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses nicht annehmen, so werden zur Ermittlung des beruflich-qualitativen Standorts des Klägers zum Vergleich auch andere Tarifverträge vergleichbarer Struktur herangezogen werden können, die die Gruppe der Facharbeiter ausdrücklich ausweisen (zur Heranziehung vergleichbarer und strukturähnlicher Tarifverträge bei der Prüfung der zulässigen Verweisbarkeit vgl zB BSGE 44, 288, 291 = SozR 2200 S 1246 Nr. 23).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Zwar ist neben dem 5. Senat (vgl Urteil vom 12. September 1980 - 5 RJ 106/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 67 und wohl auch Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 36/86 = aaO Nr. 135) in der Vergangenheit auch der 1. Senat des BSG (Urteile vom 12. November 1980 - 1 RJ 24/79 = aaO Nr. 68, vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 = aaO Nr. 94) davon ausgegangen, daß ein Berufskraftfahrer mit entsprechender Ausbildung wie auch derjenige, der den Beruf "zuletzt und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt hat", in die Facharbeitergruppe im Sinne des Mehrstufenschemas einzuordnen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 655/12

    Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach

    Hat der Versicherte - wie der Kläger - eine geregelte Ausbildung nicht absolviert, kann von dem Vorhandensein der erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten erst ausgegangen werden, wenn die berufliche Praxis zumindest die an sich für die Ausbildung vorgeschriebene Zeit umfasst (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 94).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 R 5334/09

    Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Betonwerker -

    Wurde der für den Beruf vorgesehene Ausbildungsweg nicht durchlaufen, ist eine Gleichstellung mit entsprechend ausgebildeten Versicherten dann möglich, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 7. September 1982 - 1 RJ 102/81 - SozR 2200 § 1246 Nr. 94, 116 m.w.N. = juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2019 - L 10 R 531/18
    Wurde die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen, ist eine Gleichstellung mit Versicherten mit entsprechender Ausbildung möglich, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.1982, 1 RJ 102/81, in SozR 2200 § 1246 Nr. 94).
  • LSG Bayern, 14.11.2006 - L 6 R 346/04

    Voraussetzungen für eine Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

    Wurde der für den Beruf vorgesehene herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen, ist eine Gleichstellung mit Versicherten mit der entsprechenden Ausbildung möglich, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 94).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2006 - L 4 RJ 29/03

    Bodenleger hat Berufsschutz als Facharbeiter

    So kann insbesondere dann, wenn der für den Beruf vorgesehene herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, eine Gleichstellung mit Versicherten mit der entsprechenden Ausbildung möglich sein, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 94, 116).
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 6/84

    Heranziehung von Tarifverträgen - Bewertung der knappschaftlichen Arbeit -

    Dabei wird indes nicht genügend beachtet, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG dem Merkmal "ähnliche Ausbildung" keine selbständige entscheidende Bedeutung beizumessen ist (vgl. SozR Nr. 42 zu § 45 RKG; SozR 2200 § 1246 Nr. 94 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2016 - L 10 R 1339/16
    Wurde die für einen bestimmten Beruf vorgesehene Ausbildung nicht durchlaufen, ist eine Gleichstellung mit Versicherten mit entsprechender Ausbildung möglich, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 07.09.1982, 1 RJ 102/81 in SozR 2200 § 1246 Nr. 94).
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